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Funktionsanalyse

Was ist das?

Die zahnärztliche Funktionsdiagnostik beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Kauapparates auf die umgebenden Strukturen und umgekehrt ist die Balance des Kiefergelenkes, der Verbindung zwischen Schädel (cranium) und Unterkiefer (mandibula) gestört, resultieren Beschwerden, die wir mit CMD: Cranio Mandibuläre Dysfunktion bezeichnen.

Ziel der Zahnärztlichen Funktionsanalyse ist es, Störungen des Kiefergelenkes und des Nerven-, Muskel- und Bandapparates und der damit verbundenen Beschwerden, die auf eine fehlerhafte Passung der Zähne beim Zubeißen zurückgehen, zu entdecken.

So eine Differenz der Beinlängen zu fortgeleiteten Fehlstellungen in Knie, Hüfte und Wirbelsäule führen kann, die bei dem Einen Beschwerden verursacht und von anderen Patienten bis zu einem bestimmten Maß toleriert wird führt eine „Zahnlängendifferenz” im Rechts-Links-Vergleich ebenso zu fortgeleiteten Fehlstellungen, Spannungen und Beschwerden in den umgebenden Strukturen.

Warum hat es das früher nicht gegeben?

CMD ist nichts Neues. Auf die Feststellung seitens Krankenkassen, Sachbearbeitern, etc. “Das haben wir früher auch nicht behandeln müssen” bleibt nur festzustellen: Mit steigender Lebenserwartung und zunehmend vollständiger bzw. fast vollständiger Bezahnung ein Leben lang werden wir mit anderen Beschwerden konfrontiert werden, als wenn wir unbezahnt und mit herausnehmbarem Zahnersatz versorgt durchs Leben gehen.

Warum ist das Kiefergelenk so sensibel, spricht auf Fehler so empfindlich an und hat dazu noch so eine ausgeprägte “Fernwirkung” auf andere Körperareale? Der Grund für die komplexen Fehlfunktionen des KG liegt in seiner komplexen Konstruktion begründet:
Es ist das einzige Gelenk im menschlichen Körper, das eine massive aber bewegliche knöcherne Struktur den Unterkiefer) mit ZWEI Gelenken mit einer anderen massiven knöchernen Struktur (den menschlichen Schädel) verbindet. Es ist das Gelenk mit den größten Freiheitsgraden bezogen auf die Möglichkeit/Notwendigkeit Dreh- und Gleitbewegungen durchzuführen. Zur Ermöglichung dieser Freiheitsgrade hat das Kiefergelenk eine nur vage knöcherne Führung – sonst wären die erforderlichen Bewegungsmuster nicht möglich. Es ist ein rein von Muskeln, Nerven und Bändern geführtes Gelenk; darum spricht es so sensibel auf Spannungsänderungen des Muskel-, Nerven- und Bandapparates an.

Warum kann das so weh tun?

In der direkten Umgebung, rückseitig des Gelenkköpfchens verlaufen äußerst schmerzsensible Strukturen (bilaminäre Zone), die bei falscher Führung des Gelenkes belastet werden und in der Folge Schmerzreize aussenden. Der Kauapparat kann enorme Kräfte aufbauen; der musculus masseter, großer Kaumuskel, weist die höchste Dichte an Muskelfasern pro cm² auf. Treffen diese Kräfte auf sensible Strukturen entsteht Schmerz.

Worin liegt die Störanfälligkeit begründet?

Die Kombination aus…

  1. extrem hoher Tastempfindlichkeit der Zähne (Unterschiede bis zu 1/1000 mm können wir mit den Zähnen differenzieren),
  2. extrem großer Kraftentwicklung durch die Kaumuskulatur,
  3. ausgeprägter Bewegungsfreiheit und damit sehr lockerer Führung des Kiefergelenkes und
  4. schmerzempfindlicher Strukturen in der direkten Umgebung

führt zu den bekannten Beschwerden

Warum sind die Auswirkungen von Zahnfehlstellungen bei den Menschen so unterschiedlich?

Wenn Irritationen des Systems bestehen, können diese vom Körper kompensiert werden. Wie groß die Möglichkeit zur Kompensation beim Einzelnen ist, wissen wir nicht. Die Beschwerden oder Nicht-Beschwerden geben Auskunft darüber, was der Einzelne “wegstecken” kann;der eine Gewichtheber hat Knieprobleme, der andere nicht,obwohl dieser evtl. ein viel höheres Gewicht stemmen kann.

Wichtig ist es, genau diesem Punkt Rechnung zu tragen: vorhandene aber durch Kompensation des Körpers versteckte Funktionsstörungen möglichst aufzudecken und in der Planung zu berücksichtigen.
Mit den folgenden Urteilen wurde dem Problem versteckter Funktionsstörungen, die bei Neuversorgungen mit Zahnersatz aktiviert werden können, die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt:

  1. Ein fehlender Funktionsstatus vor prothetischer Behandlung ist entgegen den Regeln der zahnärztlichen Heilkunst und damit ein grober Behandlungsfehler(AZ: OLG Schleswig-Holstein 4U 145/91 vom 13.10.1993).”
  2. Ein weiteres Urteil geht von der Verpflichtung des Zahnarztes aus, auf die Notwendigkeit einer Funktionsanalyse hinzuweisen, selbst wenn die Krankenkasse die Kosten hierfür nicht übernimmt. Sofern sich der Patient für eine reine Kassenleistung entscheidet, muss der Behandler die Versorgung ablehnen (LG Braunschweig AZ: 2S 916/00 vom 02.05.2001).”

Bei genauer Betrachtung wird mit dieser höchstrichterlichen Auffassung unser Versorgungsauftrag und unser ärztliches Handeln komplett in Frage gestellt.